Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat den „30. Tätigkeitsbericht für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 2021“ veröffentlicht. Die Zuständigkeit des Bundesbeauftragten beschränkt sich zwar auf öffentliche Stellen des Bundes und bestimmte Träger der sozialen Sicherung, seine Berichte sind jedoch für alle staatlichen und kommunalen Ebenen interessant. Das gilt beispielsweise für Gremienbeschlüsse zur Verarbeitung des „Impfstatus“ von Beschäftigten durch den Arbeitgeber, zu Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per E-Mail oder zum Auskunftsanspruch bei den Sozialleistungsträgern nach Art. 15 DSGVO.

Der Tätigkeitsbericht kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.

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