Wahrscheinlich jeder Mitarbeitende in der Verwaltung kennt Sie – die 3-Tages-Fiktion, nach der ein Verwaltungsakt, der mit einem einfachen Brief durch die Post übermittelt wird, am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben gilt. Die Fiktion soll Rechtssicherheit und Rechtsklarheit schaffen, indem sie den Beginn von Fristen bestimmt, die an die Bekanntgabe anknüpfen. Sie findet sich beispielsweise in § 41 Abs. 2 VwVfG, § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO und § 37 Abs. 2 S. 1 SGB X.

Der Bundesgesetzgeber plant nun eine Reform des Postgesetzes. Dort soll künftig geregelt sein, dass von den an einem Werktag eingelieferten inländischen Briefsendungen im Jahresdurchschnitt jeweils mindestens 95 Prozent an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 99 Prozent an dem vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zugestellt werden müssen (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 PostG-E). Vor diesem Hintergrund soll aus der 3-Tages- eines 4-Tages-Fiktion werden (§ 41 Abs. 2 VwVfG-E, § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO-E und § 37 Abs. 2 S. 1 SGB X-E). Diese Änderungen würden sich auf zahlreiche Verwaltungsbereiche auswirken.

Der Entwurf des Postrechtsmodernisierungsgesetzes kann als BR-Drucksache 677/23 nachgelesen werden.

Teilen