Das neue Wohnhaus

Den Sachverhalt zum Fall finden Sie in der Ausgabe 10/2014 der Zeitschrift

DVP – Fachzeitschrift für die öffentliche Verwaltung

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Ergänzungsmaterial

Hier haben wir Ihnen Ergänzungsmaterial zur Fall-Lösung bereitgestellt.

Auszug aus der Niedersächsischen Bauordnung vom 3. April 2012, Nds. GVBl. S. 46

§2 Begriffe

§ 52 Bauherrin und Bauherr

§ 59 Genehmigungsvorbehalt

§ 62 Sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahmen

§ 72 Durchführung genehmigungsbedürftiger Baumaßnahmen

§ 79 Baurechtswidrige Zustände, Bauprodukte und Baumaßnahmen

(1) Widersprechen bauliche Anlagen, Grundstücke, Bauprodukte oder Baumaßnahmen den öffentlichen Baurecht oder ist dies zu besorgen, so kann die Bauaufsichtsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen anordnen, die zur Herstellung oder Sicherung  rechtmäßiger Zustände erforderlich sind. Sie kann namentlich
1. die Einstellung rechtswidriger oder die Ausführung erforderlicher Arbeiten verlangen, (…)
(3) Die Bauaufsichtsbehörde kann ihre Anordnungen an die Personen richten, die nach den §§ 57 bis 62 verantwortlich sind (…)
(4) Die Bauaufsichtsbehörde soll vor Anordnungen nach Absatz 1 die Angelegenheit mit dem Betroffenen erörtern, sofern die Umstände nicht ein sofortiges Einschreiten erfordern.

 

Lösung: Fall 1 – Das neue Wohnhaus

Hier finden Sie die Lösung des Falles und können sie mit Ihrer Lösung vergleichen.

Haben Sie alles richtig entschieden?

1. Arbeitsziel

Es ist zu prüfen, ob der Landkreis Diepholz die weiteren Bauarbeiten untersagen (Baueinstellung) kann.

2. Rechtmäßigkeit

2.1 Rechtsgrundlage

2.2 Formelle Rechtmäßigkeit

2.3 Materielle Rechtsmäßigkeit

3. Entscheidungsvorschlag

3.3 Wirksamkeit und Bekanntgabe

3.4 Ergebnis