Die sondernutzungserlaubnispflichtige Zufahrt zu einer öffentlichen Strasse

Den Sachverhalt zum Fall finden Sie in der Ausgabe 05/2016 der Zeitschrift

DVP – Fachzeitschrift für die öffentliche Verwaltung

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Ergänzungsmaterial

Hier haben wir Ihnen Ergänzungsmaterial zur Fall-Lösung bereitgestellt.

Auszug vom Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)in der Fassung vom 24. September 1980 (Nds. GVB. S. 359) zuletzt geänd. durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22.10.2014 (Nds. GVBl. S. 291)

§ 2 Öffentliche Straßen

(1) Öffentliche Straßen sind diejenigen Straßen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Öffentliche Straßen im Sinne dieses Gesetzes sind auch die öffentlichen Wege und Plätze.

§ 14 Gemeingebrauch

§ 18 Sondernutzung

§ 20 Straßenanlieger

§ 23 Sonstige Nutzung

§ 43 Träger der Straßenbaulast für Landes- und Kreisstraßen

Auszug vom Niedersächsisches Justizgesetz (NJG) vom 16. Dezember 2014 (Nds.GVBl. S.436) zuletzt geändert durch  Gesetzes vom 12.11.2015 (GVBl. S. 307)

§ 73 Verwaltungsgerichte

(1) Die Verwaltungsgerichte haben ihren Sitz in Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg (Oldenburg), Osnabrück und Stade.

§ 80 Unstatthaftigkeit des Vorverfahrens

Vertiefende Hinweise

Ergänzende Materialien:

A)Gerichtsentscheidungen

a) VG Gießen, DVP 2014, S. 216 f. – Anspruch auf Grundstückszufahrt

b) OVG Münster, DVP 2015, S. 390 f. – Sondernutzungserlaubnis durch umherlaufende Personen mit Werbeträgern auf dem Rücken.

c) OVG Lüneburg 7. Senat, Urteil vom 18.07.2012, 7 LB 29/11  – Anlage einer weiteren Grundstückszufahrt

d) OVG Münster, DVP 2013, S. 395 f. – Widerruf einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis

B)Aufsätze

a)Weidemann, Holger, Das Rechtsinstitut der Konzentrationswirkung im Straßenrecht des Landes Rheinland-Pfalz, DVP 2015, S. 412 ff.

b)Weidemann in: Weidemann/Rotaug/Barthel, Besonderes Verwaltungsrecht, S. 144 f. und 146 f.

Lösung: Fall 5 – Die sondernutzungserlaubnispflichtige Zufahrt zu einer öffentlichen Straße

1. Bestimmung des Arbeitsziels

Es ist zu prüfen, ob dem Antrag des Herrn Heuer, auf Zulassung einer weiteren Grundstückszufahrt, entsprochen werden kann.3

2. Rechtmäßigkeit

3. Entscheidungsvorschlag

Aufgabenstellung 2 – Bescheiderstellung