Ein Schaden an der Toreinfahrt

Den Sachverhalt zum Fall finden Sie in der Ausgabe 11/2015 der Zeitschrift

DVP – Fachzeitschrift für die öffentliche Verwaltung

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Ergänzungsmaterial

Hier haben wir Ihnen Ergänzungsmaterial zur Fall-Lösung bereitgestellt.

Sachverhalt

Jan Seybold

Einmal achtsam oder einsichtig ist im Zweifel besser als drei mal neunmalklug

– Die Online-Fallbearbeitung** –

1. Vermerk

2. FD Recht z.w.V.

Lösung: Fall 4 – Ein Schaden an der Toreinfahrt

Der vorliegende Fall wurde in leicht ähnlicher Form ansatzweise einmal als Prüfungsklausur für Verwaltungsfachangestellte geschrieben, damals aber – durch Bearbeitungshinweise gesteuert – nur auf zwei der hier genannten Anspruchsgrundlagen reduziert. Insgesamt handelt es sich bei dieser Fallkonstellation um einen „Klassiker“.
Sie beinhaltet letztlich eine Prüfung gegen verschiedene Anspruchsgegner – und dies jeweils mit verschiedenen Anspruchsgrundlagen. Außerdem ist die Behandlung sowohl des Erfüllungs- als auch des Verrichtungsgehilfen gefragt.

Wichtig bei der Herangehensweise an den vorliegenden Fall ist die bei juristischen Klausuren übliche Fragestellung „Wer will was von wem woraus?“. Denn hier gibt es durch eine Mehrheit von Anspruchsstellern und Anspruchsgegnern sowie Anspruchsgrundlagen verschiedenste Konstellationen, die es gilt, vollständig und in geschickter Reihenfolge zu prüfen.

B. Arbeitsziel

Zu prüfen sind Ansprüche der Stadt Komberg auf Schadensersatz wegen der Beschädigung ihrer Toreinfahrt des Rathauses. In Betracht kommen Ansprüche gegen Herrn Geisberg und gegen die Ulmenstein GmbH.

C. Ansprüche der Stadt Komberg gegen Herrn Geisberg auf Schadensersatz

D. Ansprüche der Stadt Komberg gegen die Ulmenstein GmbH auf Schadensersatz

Fussnoten