Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit (NIS 2) vorgelegt, mit dem Cybersicherheit in Deutschland gestärkt werden soll. Diese Initiative ist eine Reaktion auf das hohe Bedrohungsniveau im Cyberbereich, das durch die anhaltenden geopolitischen Spannungen und Konflikte verschärft wird. Die neuen Regelungen sollen die Resilienz gegenüber Cyberangriffen erhöhen und die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen verbessern. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, den Kreis der Einrichtungen, die strengen Cybersicherheitsmaßnahmen unterliegen, zu erweitern und sie als „wichtige Einrichtungen“ und „besonders wichtige Einrichtungen“ zu kategorisieren. Des Weiteren soll auf Bundesebene ein Chief Information Security Officer Maßnahmen zur Informationssicherheit in der Bundesverwaltung kooridinieren und die Ressorts bei der Umsetzung der Vorgaben für das Informationssicherheitsmanagement unterstützen.

Der Referentenentwurf steht hier zur Verfügung.

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