Der Deutsche Bundestag hat am 01.12.2022 den Gesetzentwurf für ein Studierenden-Energiepreispauschalengesetz angenommen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hält dazu hier ein FAQ bereit. Danach erhalte die einmalige Energiepreispauschale von 200 € insbesondere, wer zum 01.12.2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sei. Der zugrundeliegende Gesetzesentwurf ist als BT-Drs. 20/4536 veröffentlicht und regelt in § 1 unter Bezugnahme auf Bestimmungen aus § 2 BAföG die Anspruchsvoraussetzungen.