ChatGPT hat in den letzten Monaten das Internet im Sturm erobert. Die Versuchung liegt nahe, dieses und vergleichbare Möglichkeiten auch im Rahmen des Studiums und der Ausbildung einzusetzen. Es kann beispielsweise dabei helfen, sich einen Überblick über ein Thema zu verschaffen oder Inspirationen liefern, um ein Thema für die Abschlussarbeit zu finden. Doch was ist, wenn sich ein Studierender oder Auszubildender von ChatGPT formulierte Texte beispielsweise wörtlich oder sinngemäß in eine Hausarbeit übernimmt. Kann oder gar muss ChatGPT dann als Quelle angegeben werden? Handelt es sich um ein Plagiat, wenn das nicht geschieht? Erste Antworten liefert auf derartige prüfungsrechtliche Fragen zu ChatGPT liefert eine Ausarbeitung der der Stabsstelle IT-Recht der bayerischen staatlichen Universitäten und Hochschulen.

Sie steht hier kostenfrei zur Verfügung.

Teilen