Das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) ist am 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Es gibt einen verbindlichen Rechtsrahmen für die Klimaanpassung des Bundes, der Länder und der Kommunen. Gegen die Folgen der Klimakrise können nunmehr alle Staatsebenen eine strategische Vorsorge treffen.
Im Auftrag des Umweltbundesamtes wurde in einer bundesweiten Umfrage deutlich, dass bereits eine Mehrheit der Kommunen aktiv am Klimaschutz arbeitet. Über 40 % der befragten Kommunen haben bereits Maßnahmen zur Klimaanpassung umgesetzt. Nochmal 40 % planen entsprechende Maßnahmen. Insgesamt nahmen 1.062 Kommunen aus allen Bundesländern an der Erhebung teil.
Die Studie „Kommunalbefragung Klimaanpassung 2023“ kann unter diesem Link abgerufen werden.