Ab 01.01.2025 können die Städte und Gemeinden eine Grundsteuer C einführen. Dadurch ist es möglich, einen höheren Hebesatz auf bebaubare aber unbebaute Grundstücke (sog. baureife Grundstücke) zu erheben. Dieses Vorgehen dient dazu, eine Bebauung zu mobilisieren und soll insofern einen Anreiz schaffen, um städtebauliche Ziele zu verwirklichen.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat dazu eine Handreichung erarbeitet, die hier abgerufen werden kann.