Seit dem Jahr 2020 müssen Kommunen elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Die praktischen Anwendungsfälle hielten sich aber in Grenzen, weil Unternehmen nicht verpflichtet waren, solche Rechnungen auszustellen. Im Jahr 2024 wurde das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Danach wird die eRechnungspflicht ab dem 01.01.2025 schrittweise umgesetzt, sodass auch in den Kommunalverwaltungen mit einem deutlich höheren Aufkommen zu rechnen ist.
DATEV und der DStGB haben eine gemeinsame Handreichung zur E-Rechnung erarbeitet, die hier abgerufen werden. Sie enthält wertvolle Hinweise und kann auch Ideen bzw. Ansatzpunkte für wissenschaftliche Arbeiten liefern.