Die staatlichen Ebenen erfüllen mannigfaltige Aufgaben. Aufgabenbündelungen sind ein Aspekt, um die öffentliche Verwaltung für die Herausforderungen in der Zukunft vorzubereiten.
Das ist gerade für die Länder und Kommunen von Bedeutung. Der Normenkontrollrat hat das rechtswissenschaftliche Folgegutachten „Verfassungsrechtliche Möglichkeiten der Aufgabenbündelung im Föderalstaat“ veröffentlicht. Damit wird verdeutlicht, dass im bestehenden rechtlichen Rahmen Aufgabenbündelungen bereits umsetzbar sind. Zudem werden Ansätze für verfassungsrechtliche Anpassungen im Gutachten aufgezeigt. Das Ausgangs- und Folgegutachten können hier abgerufen werden.







