Die Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) sind eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer ermittelt im Rahmen ihrer Realsteuer-Hebesatzumfrage die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer B in allen Städten und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern. Im Ergebnis stieg der durchschnittlich gewogene Hebesatz der Gewerbesteuer im 2024 gegenüber dem Jahr 2023 von 435 auf 437 Prozent und der durchschnittliche gewogene Hebesatz der Grundsteuer B von 554 auf 568 Prozent.
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Neben der Entwicklung der Hebesätze in den letzten zehn Jahren sind auch die aktuellen Hebesätze nach Bundesländern für das Jahr 2024 dargestellt.