Das Verwaltungsgericht Kassel hat mit zwei Urteilen vom 25. Februar 2026 wichtige Maßstäbe für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz bei studentischen Prüfungsleistungen gesetzt. In beiden Verfahren wies die 7. Kammer die Klagen von Studierenden ab, nachdem die Universität Kassel den Einsatz von KI als unerlaubtes Hilfsmittel und damit als besonders schwere Täuschung gewertet hatte.
Nach Auffassung des Gerichts kommt es bei unerlaubter „fremder Hilfe“ nicht darauf an, ob diese von einem Menschen oder durch KI erfolgt. Wer wissenschaftliche Textpassagen mithilfe von KI erstellt, ohne dies kenntlich zu machen, verstößt bereits gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis. Eine Gleichsetzung mit einer bloßen Internet- oder Google-Recherche lehnte das Gericht ausdrücklich ab.
Im zweiten Verfahren stützte sich die Universität auf verschiedene Indizien, insbesondere auf deutliche Unterschiede zwischen schriftlicher und mündlicher Leistung. Beide Entscheidungen (Urteile vom 25. Februar 2026, Az.: 7 K 2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS) sind noch nicht rechtskräftig.
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